Rechtsprechung
   KG, 29.12.1998 - (5) 1 Ss 368/97 (10/98)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18521
KG, 29.12.1998 - (5) 1 Ss 368/97 (10/98) (https://dejure.org/1998,18521)
KG, Entscheidung vom 29.12.1998 - (5) 1 Ss 368/97 (10/98) (https://dejure.org/1998,18521)
KG, Entscheidung vom 29. Dezember 1998 - (5) 1 Ss 368/97 (10/98) (https://dejure.org/1998,18521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,18521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Hiernach ist die Strafzumessung des Tatrichters in Zweifelsfällen hinzunehmen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1990, 334; Gribbohm in LK, § 46 StGB Rdn. 326 m.w.N.).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95

    Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat -

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Die Vorschrift des § 46a Nr. 1 StGB setzt einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1 m.N. aus den Gesetzesmaterialien).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Er wird außerdem die durch die Belastung des Senats verursachte Dauer des Revisionsverfahrens berücksichtigen und abhängig von den getroffenen Feststellungen die Größenordnung einer etwaigen Strafmilderung konkret angeben müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 11 m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95

    Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Schadenswiedergutmachung im sinne dieser Vorschrift bezieht sich aber auf den materiellen Schaden, während der Ausgleich mit dem Verletzten eher die immateriellen Folgen der Tat betrifft (vgl. BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 1; KG StV 1997, 473; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Hiernach ist die Strafzumessung des Tatrichters in Zweifelsfällen hinzunehmen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH NStZ 1990, 334; Gribbohm in LK, § 46 StGB Rdn. 326 m.w.N.).
  • BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Unter diesen Umständen hätte es näherer Darlegung bedurft, warum eine kurze Freiheitsstrafe dennoch unerläßlich sein soll (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 3).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.1992 - 1 Ss 210/91

    Neue Lebensumstände; Angeklagter; Vergleichbare Straftaten; Tatrichter;

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Zur Einwirkung auf den Täter ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe dann unerläßlich, wenn ansonsten ernsthaft zu besorgen ist, daß der Täter weitere Straftaten begehen würde (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1994, 192; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; Gribbohm in LK, § 47 StGB Rdn. 15; Tröndle, StGB 48. Aufl., § 47 Rdn. 7 m.w.N.).
  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 15/96
    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Schadenswiedergutmachung im sinne dieser Vorschrift bezieht sich aber auf den materiellen Schaden, während der Ausgleich mit dem Verletzten eher die immateriellen Folgen der Tat betrifft (vgl. BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 1; KG StV 1997, 473; jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.09.1993 - Ss 18/93

    Täter; Verhalten nach Tat; Unerläßlichkeit einer Freiheitsstrafe; Erfolgreiche

    Auszug aus KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
    Zur Einwirkung auf den Täter ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe dann unerläßlich, wenn ansonsten ernsthaft zu besorgen ist, daß der Täter weitere Straftaten begehen würde (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1994, 192; OLG Zweibrücken StV 1992, 323; Gribbohm in LK, § 47 StGB Rdn. 15; Tröndle, StGB 48. Aufl., § 47 Rdn. 7 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht